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   FG Hamburg, 19.04.2000 - II 81/99   

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https://dejure.org/2000,17737
FG Hamburg, 19.04.2000 - II 81/99 (https://dejure.org/2000,17737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19.04.2000 - II 81/99 (https://dejure.org/2000,17737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 2000 - II 81/99 (https://dejure.org/2000,17737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7
    Aufwendungen eines Juristen für den Studiengang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen zum "Master of Laws"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.04.1996 - VI R 24/95

    Aufwendungen für ein auf ein abgeschlossenes Erststudium der

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2000 - II 81/99
    So können etwa Aufwendungen eines Betriebswirts nach abgeschlossenem Hochschulstudium für einen weiteren Studiengang zum "Master of Business Administration" (MBA) als Werbungskosten abziehbar sein (vgl. BFH, Urteil v. 19.04.1996 VI R 24/95, BStBl 1996 II 452 ff. m. w. N.).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97

    Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung

    Auszug aus FG Hamburg, 19.04.2000 - II 81/99
    Aufwendungen für ein Zweitstudium kommen dann als Fortbildungs- und damit als Werbungskosten in Betracht, wenn es objektiv keinen Wechsel in eine andere Berufsart ermöglicht und subjektiv dem Vorankommen im bisherigen Beruf dient (vgl. BFH, Urteil v. 19.06.1997 IV R 4/97, BStBl 1998 II 239 ff. m. w. N.).
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